Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für die B2B-SaaS-Leistungen von inqo. Stand: 14. Juli 2026.

1. Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform Inqo sowie für ergänzende projektbezogene Leistungen von Inqo.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden über das öffentliche SaaS-Angebot nicht geschlossen.

2. Anbieter und Vertragspartner

Vertragspartner ist Inqo – Salvatore Decker, Inhaber, Gottlieberstr. 29B, 78462 Konstanz, Deutschland, E-Mail: hallo@getinqo.com.

3. Vertragsgegenstand

Inqo ist ein B2B-SaaS für Handwerks- und lokale Servicebetriebe. Die Plattform unterstützt insbesondere bei der strukturierten Erfassung von Kundenanfragen, der Sichtbarmachung fehlender Angaben, der Zusammenfassung von Anfragen, der Zuordnung von Fotos und Dateien, der Bearbeitung von Nachreichungen sowie der Vorbereitung von Antwortentwürfen.

Inqo ist kein allgemeines CRM, keine Unternehmensberatung, keine Rechtsberatung, keine Fachplanung, kein normativer oder sicherheitstechnischer Prüfdienst und keine Garantie für Aufträge, Umsatz, Rankings oder bestimmte Zeitersparnisse.

4. Vertragsschluss

Die Website, die Pricing-Seite und die Pilotanfrage stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Das Absenden einer Pilotanfrage ist eine unverbindliche Kontaktaufnahme und Vertragsanbahnung. Es handelt sich weder um eine Bestellung noch um einen Vertragsschluss und auch nicht um die automatische Aktivierung eines kostenpflichtigen Accounts.

Ein Vertrag kommt erst durch ein individuelles Angebot von Inqo und dessen Annahme durch den Kunden oder durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von Inqo zustande.

5. Founding Pilot

Der Founding Pilot ist ein gesondertes Pilotangebot mit einer Laufzeit von drei Monaten. Der Preis beträgt 79 € pro Monat. Das Marketing Pack ist in diesem Zeitraum enthalten.

Die Verfügbarkeit des Founding Pilots ist begrenzt. Leistungsumfang und konkreter Zuschnitt ergeben sich aus dem individuellen Angebot sowie dem aktuellen Produktstand.

Nach Ablauf der drei Monate verlängert sich der Founding Pilot nicht automatisch kostenpflichtig. Eine Fortsetzung in Starter, Plus, Managed oder einem anderen Angebot setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus.

6. Pakete und zusätzliche Leistungen

Reguläre Pakete sind insbesondere Starter, Plus und Managed. Ergänzend können einmalige Leistungen wie Einrichtung, Domain-Verbindung oder Content-/SEO-Leistungen angeboten werden.

Einmalige Leistungen werden nur bei ausdrücklicher Beauftragung erbracht. Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten und Ergebnisse ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Domain-Verbindungen, Content-/SEO-Arbeiten und ähnliche Umsetzungsleistungen hängen zusätzlich von Drittanbietern, technischer Mitwirkung und korrekten Informationen des Kunden ab. Eine Garantie für Rankings, Reichweite, Leads, Umsatz oder bestimmte technische Ergebnisse wird nicht geschuldet.

  • Founding Pilot: 79 € pro Monat für drei Monate, Marketing Pack inklusive
  • Starter: 99 € pro Monat
  • Plus: 139 € pro Monat
  • Managed: 279 € pro Monat
  • Basic Einrichtung: einmalig 490 €
  • Plus Einrichtung: einmalig 690 €
  • Domain-Verbindung: einmalig 149 €
  • Content-/SEO-Sprint: ab 790 €

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

Wiederkehrende Gebühren werden grundsätzlich monatlich im Voraus berechnet. Einmalige Leistungen werden nach Rechnungsstellung fällig. Das Zahlungsziel für Rechnungen beträgt 14 Tage.

Die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben unberührt. Bei erheblichem Zahlungsverzug darf Inqo Leistungen nach angemessener Mahnung vorübergehend sperren. Eine automatische Kontolöschung erfolgt dadurch nicht.

8. Bereitstellung und Verfügbarkeit

Inqo stellt die vereinbarten SaaS-Funktionen während der Vertragslaufzeit bereit. Ein garantiertes Service-Level besteht nur, wenn dies ausdrücklich separat vereinbart wurde.

Wartung, Sicherheitsupdates und technisch notwendige Änderungen sind zulässig. Planbare wesentliche Wartungen sollen nach Möglichkeit angekündigt werden.

Ausfälle von Internetverbindungen, Hosting-, E-Mail-, KI-, DNS- oder sonstigen Drittanbietern können außerhalb der direkten Kontrolle von Inqo liegen. Inqo bleibt verpflichtet, eigene Störungen im zumutbaren Rahmen zu bearbeiten.

9. Nutzerkonten und Mitwirkung

Der Kunde ist für korrekte Accountinformationen, sichere Zugangsdaten, berechtigte Nutzer sowie die unverzügliche Meldung eines vermuteten unbefugten Zugriffs verantwortlich.

Der Kunde darf Accounts nicht öffentlich teilen oder unberechtigten Dritten zur Verfügung stellen.

Soweit für Einrichtung, Domain-Verbindung, Contentarbeiten oder sonstige Leistungen Mitwirkung erforderlich ist, stellt der Kunde die notwendigen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig bereit.

10. Kundendaten und zulässige Nutzung

Der Kunde bleibt für eingegebene, hochgeladene oder übermittelte Inhalte verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass er zur Verarbeitung der übermittelten Kontaktdaten, Anfragetexte, Objektadressen, Fotos, PDFs, Dokumente sowie Kunden-, Interessenten- oder Mitarbeiterdaten berechtigt ist.

Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware, bewusst falsche oder betrügerische Daten, Daten ohne ausreichende Berechtigung sowie unnötige besonders sensible Daten.

11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit Inqo personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, bleibt der Kunde grundsätzlich Verantwortlicher und Inqo handelt als Auftragsverarbeiter.

Für produktive Kundenbeziehungen wird zusätzlich ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Die Datenschutzerklärung ersetzt keinen AV-Vertrag.

Unterauftragnehmer dürfen im Rahmen der vertraglichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben eingesetzt werden.

12. KI-gestützte Funktionen

KI-Funktionen können insbesondere Anfragen strukturieren, zusammenfassen, fehlende Angaben kennzeichnen, Prioritäten als Arbeitshilfe vorschlagen und Antwortentwürfe erzeugen.

KI-Ergebnisse können fehlerhaft, unvollständig oder missverständlich sein. Sie müssen vor der Verwendung durch den Kunden geprüft werden.

Inqo übernimmt keine verbindliche fachliche Bewertung, Rechtsberatung, Normenprüfung, Sicherheitsfreigabe, technische Abnahme, Preisberechnung, Angebotserstellung, Kundenablehnung oder Vertragsentscheidung durch KI.

13. Nutzungsrechte

Alle Rechte an Software, Design, Struktur, Marke und Plattform verbleiben bei Inqo beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.

Reverse Engineering, unberechtigte Vervielfältigung, Weiterverkauf oder die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sind untersagt, soweit gesetzlich zulässig.

14. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und organisatorische Informationen vertraulich.

Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

15. Support, Wartung und Änderungen

Supportumfang und Reaktionsweise richten sich nach Paket, Angebot und vereinbartem Leistungsumfang.

Inqo darf Funktionen weiterentwickeln, ändern oder ersetzen, wenn der vereinbarte Kernnutzen erhalten bleibt, keine unzumutbare wesentliche Verschlechterung für den Kunden entsteht oder Sicherheits-, Rechts- oder technische Gründe dies erfordern.

16. Mängel und Störungen

Der Kunde soll reproduzierbare Fehler unverzüglich melden und Inqo Gelegenheit zur Prüfung und Behebung geben.

Der Kunde stellt im zumutbaren Umfang die für die Fehleranalyse erforderlichen Informationen bereit. Unwesentliche Abweichungen ohne relevante Beeinträchtigung gelten nicht automatisch als schwerwiegender Mangel.

17. Sperrung

Inqo darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Sicherheitsrisiken bestehen, die Plattform missbräuchlich verwendet wird, rechtswidrige Inhalte verarbeitet werden, eine erhebliche Gefahr für andere Kunden oder Systeme besteht oder erheblicher Zahlungsverzug trotz Mahnung vorliegt.

Soweit möglich, erfolgt eine vorherige Information und eine angemessene Frist zur Abhilfe. Bei akuten Sicherheits- oder Rechtsrisiken darf Inqo sofort handeln.

18. Laufzeit und Kündigung

Starter, Plus und Managed laufen auf unbestimmte Zeit, werden monatlich im Voraus abgerechnet und können in Textform zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Textform umfasst insbesondere E-Mail.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichem wiederholtem Vertragsverstoß, vorsätzlichem Missbrauch, Gefährdung der Plattform, länger andauerndem erheblichem Zahlungsverzug oder rechtswidriger Nutzung vorliegen.

19. Folgen der Vertragsbeendigung

Nach Vertragsende endet der reguläre Zugriff auf den Account. Operative Accountdaten sowie Kundenanfragen und Dateien werden grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen aus aktiven Systemen gelöscht. Sicherungskopien werden spätestens innerhalb von 90 Tagen gelöscht oder überschrieben, soweit keine längere gesetzliche Aufbewahrung erforderlich ist.

Gesetzlich aufzubewahrende Vertrags- und Rechnungsunterlagen können länger gespeichert werden.

Eine automatische Exportfunktion wird nicht zugesichert. Ein gewünschter Export sollte vor Vertragsende angefragt werden.

20. Haftung

Inqo haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem gesetzlichen Haftungsrecht sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Haftung dafür, dass KI-Ausgaben fachlich richtig sind, Kunden einen Auftrag erhalten, Kundenanfragen vollständig sind, Drittanbieter jederzeit verfügbar sind, SEO-Rankings erreicht werden oder ein bestimmter Umsatz erzielt wird, wird nicht übernommen.

Der Kunde stellt Inqo von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese nachweislich auf rechtswidrigen oder unberechtigt bereitgestellten Kundendaten beruhen und der Kunde die Ursache zu vertreten hat.

21. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, etwa durch Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, großflächige Telekommunikationsausfälle, Arbeitskämpfe oder erhebliche Ausfälle zentraler Infrastruktur.

Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.

22. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben erhalten, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist Konstanz, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

24. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

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